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   OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23   

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OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23 (https://dejure.org/2024,4649)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2024 - 22 U 212/23 (https://dejure.org/2024,4649)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - 22 U 212/23 (https://dejure.org/2024,4649)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06

    Schadenersatzforderungen aus einer Alkoholfahrt sind von der Restschuldbefreiung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    Das Landgericht hat zudem auf die besonderen subjektiven Voraussetzungen der Forderungsprivilegierung gemäß § 302 Nr. 1 InsO hingewiesen, wonach auch die Schadensfolge vom Vorsatz umfasst sein muss (BGH, Urt. v. 21.06.2007 - IX ZR 29/06, NZI 2007, 532).

    Der BGH (Urt. v. 21.06.2007 - IX ZR 29/06, NZI 2007, 532) hat für den Fall der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt entschieden, dass nicht jeder Anspruch, der aus der Trunkenheitsfahrt resultiert, gemäß § 302 Nr. 1 InsO privilegiert ist.

  • BGH, 01.10.2020 - IX ZR 199/19

    Teilnahme der Säumniszuschläge und Zinsforderungen als steuerliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    Der Kläger hat schon in der Klageschrift geltend gemacht, dass die Vollstreckungsaussichten hoch sind, was für den Streitwert zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 01.10.2020 - IX ZR 199/19, NZI 2021, 99 Rn. 5).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    Ebenso liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeiten bis auf einen geringfügigen Rest bedienen kann, für die ein Schwellenwert von 10 % angesetzt wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.05.2005 - XI ZR 123/04, NJW 2005, 3062).
  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    Es ist unerheblich, dass sich der Kl. zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit nicht auf eine Liquiditätsbilanz bezieht und deshalb Liquiditätslücke und Liquiditätsdeckungsgrad nicht unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Summe von Aktiva I und Aktiva II zur Summe von Passiva I und Passiva II errechnet (vgl. BGHZ 217, 129 = NZI 2018, 204 Rn. 62).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    Damit steht nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 15.12.2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165) eine Täuschung durch Unterlassen in Rede, nicht eine konkludente Täuschung.
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    Es bedarf zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der Gegenüberstellung der an einem bestimmten Stichtag aktuell und kurzfristig verfügbaren Mittel und der an diesem Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten, wenn nicht schon auf der Grundlage von aussagekräftigen Indizien festgestellt werden kann, dass der Schuldner zahlungsunfähig war (BGH, Urt. v. 12.10.2006 - IX ZR 228/03, NZI 2007, 36).
  • BGH, 28.06.2022 - II ZR 112/21

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen Geschäftsführer einer GmbH auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    Der Verweis der Berufung auf BGH, Urt. v. 28.06.2022 - II ZR 112/21 (NZI 2022, 787) geht fehl.
  • BGH, 28.04.2022 - IX ZR 48/21

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Bedeutung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    So wird es für zulässig erachtet, die Zahlungsunfähigkeit durch einen Liquiditätsstatus auf den Stichtag in Verbindung mit einem Finanzplan für die auf den Stichtag folgenden drei Wochen, in dem tagesgenau Einzahlungen und Auszahlungen gegenübergestellt werden, darzutun (vgl. BGH WM 2022, 1287 = BeckRS 2022, 14313 Rn. 18).
  • BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02

    Betrug (Stoffgleichheit; Schaden; Vermögensverfügung; Vermögensvorteil;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    Vorsatz kann in solchen Fällen auch dann vorliegen, wenn der Täuschende hofft, das Risiko werde sich nicht verwirklichen (BGH, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 StR 332/02, NStZ 2003, 264).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 118/10

    Begriff der vorsätzlichen unerlaubten Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
    Diese Schädigungstendenz liegt beim Betrug vor und es ist auch nicht erforderlich, dass jede einzelne Schadensposition vom Vorsatz des Schuldners umfasst ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.03.2011 - 24 U 118/10, ZInsO 2011, 1706).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98

    Vorliegen eines sog. Unechten Erfüllungsbetrugs bei Fortwirken der schon im

  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84

    Betrug bei Warenbestellung durch Großhändler

  • BGH, 09.04.1991 - 5 StR 85/91

    Schluss auf die Zahlungsunwilligkeit des Angeklagten aus dessen

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